AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen CN-Mediatec GmbH
I. Geltungsbereich; Gerichtsstand und Erfüllungsort; Rechtswahl
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Vertragsbestandteil aller zwischen CN-Mediatec GmbH und dem Vertragspartner (Kunde) geschlossenen Verträge über Vermietung und Verkauf von Gegenständen sowie Sach- und Dienstleistungen, insbesondere für die Vermietung und den Verkauf von professionellen Beschallungslösungen, deren Installation, akustische Messungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt und für das Vertragsverhältnis damit weiter gültig. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) deutsches Recht.
Erfüllungsort für Lieferungen und (Dienst-)Leistungen ist Bad Tölz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bad Tölz auch Gerichtsstand, ebenso wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, § 38 ZPO.
II. Klauselkollision; Schriftformerfordernis
Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch CN-Mediatec GmbH Inhalt unseres Vertragsverhältnisses. Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabreden zum Vertragsverhältnis sind nur dann verbindlich, wenn sie durch CN-Mediatec GmbH schriftlich bestätigt wurden.
III. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von CN-Mediatec GmbH gegenüber dem Kunden sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung (= Antrag zum Vertragsschluss) durch den Kunden bedarf der Schriftform. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch CN-Mediatec GmbH zu Stande (Annahme des Antrags durch CN-Mediatec GmbH).
IV. Preise und Fälligkeit; Verzugsfolgen; Absage von Veranstaltungen
Soweit zwischen Kunde und CN-Mediatec GmbH nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, gilt der bei Vertragsabschluss durch Annahme des Angebots vereinbarte Preis für Lieferungen und Leistungen. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ab Lager der CN-Mediatec GmbH. Kosten für den Transport gehen zulasten des Kunden. Sofern vom Kunden nach Vertragsschluss weitere Leistungen und/oder Lieferungen durch CN-Mediatec GmbH gewünscht werden, die nicht Gegenstand des geschlossenen Vertrages sind, ist hierüber vor Ausführung wiederum zuvor eine schriftliche Auftragsbestätigung durch CN-Mediatec GmbH erforderlich.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge spätestens zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin zur Zahlung fällig (Vorauskasse). Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, sobald eine fällige Rechnung nicht termingerecht ausgeglichen ist. Während des Zahlungsverzugs ist der offene Rechnungsbetrag mit 9 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
Sagt der Kunde die Veranstaltung ab, behält CN-Mediatec GmbH die folgenden Vergütungsansprüche: (a) bei einer Absage bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % der vereinbarten Vergütung; (b) bei einer Absage zwischen dem 14. und 8. Tag vor dem Veranstaltungstermin 75% der vereinbarten Vergütung; (c) bei einer Absage zwischen dem 7. und dem letzten Tag vor der Veranstaltung 85% der vereinbarten Vergütung; (d) bei einer Absage am Tag der Veranstaltung 95% der vereinbarten Vergütung. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. CN-Mediatec GmbH kann vom Kunden jedoch die Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen.
V. Haftungsbeschränkung CN-Mediatec GmbH
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen CN-Mediatec GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. CN-Mediatec GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet CN-Mediatec GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
VI. Regelungen bei Gebrauchsüberlassung/Miete
Ist Gegenstand des Vertrages die Vermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung von technischen Geräten oder anderer beweglicher Ware, gelten zudem folgende Bestimmungen
1. Mietdauer, Rückgabe
Die Mietzeit beginnt an den zwischen den Parteien vereinbarten Tag. Es endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Sofern Abholung des Mietgegenstandes durch den Kunden vereinbart ist, beginnt die Mietzeit zur vereinbarten Zeit auch dann, wenn der Kunde den Mietgegenstand nicht abholt. CN-Mediatec GmbH ist in diesem Fall berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatzansprüche unberührt. Bei einer verspäteten Abholung des Mietgegenstandes durch den Kunden erfolgt keine Erstattung der anteiligen Miete.
Anfallende Zeitaufwand für während der Mietzeit durchgeführte Wartungs- und Pflegearbeiten, Inspektion und Instandsetzungsarbeiten sowie der Zeitaufwand für notwendige Reparaturen wird dann zur Mietzeit gerechnet, wenn der Kunde die durchzuführenden Arbeiten schuldhaft verursacht hat.
Die Nutzungsberechtigung des Kunden endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Mit dem Ende der Nutzungsberechtigung ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand an CN-Mediatec GmbH zurückzugeben. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch CN-Mediatec GmbH. Ist keine Mietzeit vereinbart, endet die Mietzeit an dem Tag, an dem der Mietgegenstand an CN-Mediatec GmbH zurückgegeben wird. Setzt der Kunde ohne Zustimmung von CN-Mediatec GmbH den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungsberechtigung fort, führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Kunde ist in diesem Fall jedoch verpflichtet für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Tagesmietsatzes an CN-Mediatec GmbH zu bezahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstandes durch CN-Mediatec GmbH nicht durchgeführt werden kann.
2. Mietsache, Übergabe, Transport
CN-Mediatec GmbH ist berechtigt, dem Kunden anstelle eines bei Auftragserteilung konkret namentlich bezeichneten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen. Der Mietgegenstand wird von CN-Mediatec GmbH in betriebsfähigen Zustand zur Abholung bereitgehalten oder, sofern vereinbart, zum Versand gebracht oder durch CN-Mediatec GmbH zum Einsatzort verbracht. Sofern der Transport nicht durch CN-Mediatec GmbH selbst durchgeführt wird, erfolgt der Hin- und Rücktransport des Mietgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Der Kunde hat CN-Mediatec GmbH den Einsatzort des Mietgegenstandes genau anzugeben und CN-Mediatec GmbH von einem etwaigen Wechsel des Einsatzortes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Aufbau, Personal, Besichtigungsrecht
Die Montage und Demontage des Mietgegenstandes wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, entgeltlich von CN-Mediatec GmbH für den Kunden ausgeführt.
Die Kosten des von CN-Mediatec GmbH eingesetzten Personals werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Anfahrts- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit.
CN-Mediatec GmbH hat jederzeit das Recht den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und dessen Zustand zu überzeugen.
4. Mängelansprüche
Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand vor Mietbeginn auf eigene Kosten zu besichtigen und zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang des Mietgegenstandes und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. CN-Mediatec GmbH hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Übergabe des Mietgegenstandes vorhanden waren, auf eigene Kosten zu beseitigen. CN-Mediatec GmbH ist berechtigt, dem Kunden einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand anstelle des defekten Mietgegenstandes zur Verfügung zu stellen.
5. Haftung Kunde
Der Kunde haftet während der Mietdauer und auch im Fall einer Mietzeitüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden, Verlust oder Untergang des Mietgegenstandes einschließlich von Teilen und Zubehör. Auch in einem Haftungsfall ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, die noch ausstehenden Mietraten für die Dauer des Mietverhältnisses zu entrichten. Der Kunde haftet für entstehende Folgekosten von CN-Mediatec GmbH im Zusammenhang mit der primären Schadensverursachung, insbesondere für Bergungskosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall und Verwaltungsgebühren. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass CN-Mediatec GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäßen verkehrsüblich zu benutzen, vor Überbelastung und falschem Gebrauch in jeder Weise zu schützen, sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und für sachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Sorge zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur von fachlich geschultem Personal betreiben zu lassen, dem der ordnungsgemäße Umgang mit dem Mietgegenstand oder Gegenstände vergleichbarer Art vertraut ist.
Der Einsatz des Mietgegenstandes außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CN-Mediatec GmbH ist unzulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche sowohl aus
einer zulässigen als auch einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung gegen Dritte erfüllungshalber an CN-Mediatec GmbH ab.
CN-Mediatec GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, CN-Mediatec GmbH diejenigen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aufgrund der Verfolgung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand ist der Kunde verpflichtet, CN-Mediatec GmbH unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zu informieren und den Mietgegenstand als Eigentum von CN-Mediatec GmbH zu kennzeichnen.
Der Kunde ist verpflichtet, CN-Mediatec GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn aufgrund von Beschädigung oder Funktionsstörungen der Mietsache Reparaturarbeiten notwendig werden. Reparaturen, die durch normalen Verschleiß des Mietgegenstandes erforderlich werden, gehen zulasten von CN-Mediatec GmbH, Reparaturen aufgrund schuldhaften Verhaltens des Kunden zulasten des Kunden. Repariert der Kunde den Mietgegenstand selbst ohne vorherige Zustimmung von CN-Mediatec GmbH, gehen die Reparaturkosten zulasten des Kunden. Der Kunde tritt seine gegenüber dem Beauftragten bestehenden Gewährleistungsansprüche an CN-Mediatec GmbH ab; CN-Mediatec GmbH nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sicher aufzubewahren und ihn durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugte Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigungen und unbefugte Inbetriebnahme zu schützen. Wird der Mietgegenstand nicht verwendet, ist dieser in einem verschlossenen Raum unterzubringen. Ist dies nicht möglich, sind durch den Kunden anderweitige geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes unverzüglich CN-Mediatec GmbH anzuzeigen und im Falle von Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
7. Rechte CN-Mediatec GmbH
CN-Mediatec GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Kunde seine Mietzahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Kunde auf Nachfrage den Einsatzort des Mietgegenstandes nicht mitteilt oder der Kunde seine Vertragspflichten verletzt, insbesondere den Mietgegenstand nicht vor Überbelastung schützt oder nicht ordnungsgemäß einsetzt. Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben unberührt.
Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit nicht an CN-Mediatec GmbH zurück, ist diese oder deren Beauftragte berechtigt, den Mietgegenstand abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs-/Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten.
VII. Regelungen bei Kauf
Ist Gegenstand des Vertrages der Verkauf von Waren, gelten zudem folgende Bestimmungen:
1. Eigentumsvorbehalt
CN-Mediatec GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. CN-Mediatec GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde den Kaufpreis trotz Nachfristsetzung zum Rechnungsausgleich nicht bezahlt.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CN-Mediatec GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an CN-Mediatec GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. CN-Mediatec GmbH nimmt dieses Angebot auf Abtretung der Forderung hiermit bereits an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
CN-Mediatec GmbH wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für CN-Mediatec GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt CN-Mediatec GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an CN-Mediatec GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; CN-Mediatec GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
2. Gewährleistung
a) Gewerbliche Kunden:
Die nachfolgenden Gewährleistungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenhei-ten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche bei Neuware verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von CN-Mediatec GmbH gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei Verkauf gebrauchter Güter ist die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen.
Soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist CN-Mediatec GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von CN-Mediatec GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen CN-Mediatec GmbH bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
b) Privatkunden:
Für Privatkunden (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Vorschriften zu den Gewährleistungsrechten.
3. Lieferzeit
Der Beginn der von CN-Mediatec GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist CN-Mediatec GmbH berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
CN-Mediatec GmbH haftet im Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
4. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers von CN-Mediatec GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VIII. Regelungen bei Werk- und Dienstleistungen
Sind Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Werk- und/oder Dienstleistungen, gilt zudem folgendes:
1. Dienstleistungen
CN-Mediatec GmbH erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag bestimmt. CN-Mediatec GmbH erbringt Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. CN-Mediatec GmbH ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
CN-Mediatec GmbH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung einer Dienstleistung bezweckten Erfolg.
Der Kunde wird CN-Mediatec GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird
CN-Mediatec GmbH insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat CN-Mediatec GmbH dies zu vertreten, ist CN-Mediatec GmbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von CN-Mediatec GmbH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat CN-Mediatec GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
2. Werkleistungen
Der Gegenstand und der Leistungsumfang des zu erbringenden Werkes sind im Vertrag aufgeführt. CN-Mediatec GmbH ist berechtigt, Teilaufgaben des Auftrags an Subunternehmer bzw. so genannte Freelancer zu übertragen. Im Übrigen wird die vereinbarte Leistung durch CN-Mediatec GmbH selbst erbracht. Gegenüber dem Kunden bleibt CN-Mediatec GmbH allein für die Leistungserbringung verpflichtet.
Der Kunde benennt CN-Mediatec GmbH einen kaufmännischen und einen technischen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sowie für beide einen Stellvertreter. Der Kunde wird die betrieblichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch CN-Mediatec GmbH schaffen und hierbei insbesondere Mitarbeiter, Arbeitsräume, erforderliche vom Auftragnehmer nicht zu liefernde Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellen. Der Kunde wirkt an den Spezifikationen, Tests und Abnahmen mit. Er wird erforderliche Entscheidungen unverzüglich treffen und CN-Mediatec GmbH mitteilen.
Mit Beginn der Nutzung des Werks durch den Kunden gilt die Leistung von CN-Mediatec GmbH auch ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen.
CN-Mediatec GmbH gewährleistet, dass das Werk der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, wie diese sich aus dem Vertrag und möglichen vereinbarten Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs in der Planungs- und Erstellungsphase ergibt. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl CN-Mediatec GmbH zunächst durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder den Vertrag rückgängig machen oder die Herabsetzung der Vergütung fordern oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Schadensersatz verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche aus Gewährleistungsrechten sind ausgeschlossen. Die auf eine Planungsphase entfallende Vergütung bleibt unberührt, es sei denn, der Mangel beruht auf einer bereits in dieser Phase von CN-Mediatec GmbH begangenen Pflichtverletzung.
IX. GEMA-Gebühren
Es ist ausschließlich Sache des Kunden Vertragsverhältnisse mit Verwertungsgesellschaften einzugehen, sofern dies für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlich ist. Der Kunde kommt für alle entstehenden GEMA-Gebühren oder Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften auf.
X. Fremdgeräte
Die Verwendung von Geräten anderer Lieferanten oder Dienstleister an oder mit unseren Geräten bedarf der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung durch CN-Mediatec GmbH.
XI. Werberecht; Homepage
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, hat CN-Mediatec GmbH das Recht, firmeneigene Werbung am Veranstaltungsort zu platzieren. Fotos der Veranstaltung kann CN-Mediatec GmbH auf ihrer firmeneigenen Homepage präsentieren, wenn dadurch nicht die Rechte abgebildeter Personen verletzt werden.
XII. Datenschutz
CN-Mediatec GmbH vertreibt Waren und Dienstleistungen über ein Ladengeschäft und elektronische Medien. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten erfolgt nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die erhobenen Daten werden von
CN-Mediatec GmbH und ihren Handels- und Dienstleistungspartnern nur insoweit verarbeitet und genutzt, wie dies für die Durchführung des abgeschlossenen Vertrages und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich ist, gesetzlich zulässig oder von dem Kunden gewünscht ist.
XIII. Schlussbestimmungen
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis mit CN-Mediatec GmbH beruht.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht annehmen, sind diese
Unterlagen CN-Mediatec GmbH unverzüglich zurückzusenden.